Deckvertrag für Natursprung
für den Knabstrupperhengst im Hengstbuch 1 des Zuchtverband für deutsche Pferde
Svante af Hestedale (Tonka) DE 310 100 59 93 94
zwischen und Stutenbesitzer
Giovanna Philipp
Schloßstrasse 50
69231 Rauenberg
Tel: 0152/34346036
1.Es werden nur Stuten gedeckt, für die eine einwandfreie Tupferprobe vorliegt, Ausnahme hiervon sind Stuten mit Fohlen bei Fuß, nach komplikationsloser Geburt und in der Fohlenrosse.
2.Die Stute darf hinten keine Eisen tragen.
3.Der Stutenbesitzer versichert, daß die Stute frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem gesunden Bestand kommt.
4.Der Stutenbesitzer erklärt, daß die Stute auf seine Kosten ggf. tierärztlich oder durch den Schmied behandelt werden darf. Der Tierarzt/ Schmied rechnet direkt mit dem Stutenbesitzer ab.
5.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß keinerlei Haftung für Schäden an der Stute und ihrem Fohlen übernommen wird. Der Stuteneigentümer haftet für Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden. Dafür sollte sein Pferd haftpflichtversichert sein.
6.Das Deckgeld wird im Vorraus, das Stutentagegeld beim Abholen der Stute jeweils in bar fällig.
7.Dieses ist vornehmlich ein Dienstleistungsvertrag und kein Gewahrsamsvertrag.
8.Das Stutentagegeld beträgt 10 Euro, bei Stuten mit Fohlen bei Fuß 13 Euro.
9.Sollte die Stute nicht tragend werden, kann sie innerhalb einer Decksaisson maximal in 2 darauffolgenden Rossen nachgedeckt werden, ohne dass eine erneute Decktaxe fällig wird.
10. Der Stutenbesitzer verpflichtet sich, das aus der Bedeckung fallende Fohlen auf einer Zuchtschau bei einem, das Zuchtbuch Knabstrupper oder Deutscher Tigerschecke führenden, Zuchtverband vorzustellen und ihm Papiere ausstellen zu lassen.
11. Die Decktaxe beträgt 500 Euro.
Vor dem Decken erfoderlich: Einsicht in den Original Pferdepass und Vorlage des Tupferprobenergebnisses.
Name der Stute und LB-Nr.:
Rasse:
Geb. Datum:
Farbe:
Ort, Datum